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Beratungsanfrage


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Die unternehmerische Beratung für Existenzgründer und Jungunternehmer aus Dormagen wird in der Regel durch staatliche Zuschüsse gefördert. Ziel der Förderung ist es, betriebswirtschaftliche Beratung für junge Unternehmen erschwinglich zu machen und so die Erfolgsaussichten der StartUp's signifikant zu erhöhen.

Zuschuss bedeutet, dass das Geld nicht zurück gezahlt werden muss - es ist quasi ein Geschenk!

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art der Gründung. Gründer, welche vorher im ALG I oder II Bezug standen, erhalten in den ersten zwei Jahren nach der Gründung eine Förderung in Höhe von 90% der Beratungskosten. Gründer, welche nicht (mehr) im Bezug von Arbeitslosengeld stehen, erhalten in den ersten fünf Jahren nach der Gründung 50% der Beratungskosten erstattet.

Die Beratungsinhalte sind sehr vielfältig und werden durch den Gründer festgelegt:

Nicht gefördert werden Fragen zu den folgenden Themen:

  • Rechtsberatung, die nur durch Rechtsanwälte erbracht werden darf.
  • Steuerberatung, welche den Steuerberatern vorbehalten ist.
  • Versicherungen, welche von Versicherungsmaklern erbracht wird.

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